Spätestens, wenn ein Haustier entlaufen oder gar entwendet worden ist, wird man bereuen Nichts getan zu haben. Viele Besitzer sind der Meinung, mir passiert so etwas nicht. Mein Hund würde mit niemandem mitgehen oder sich mitnehmen lassen. Das Tier wird nicht gefragt und zu dieser Einstellung kann man sich jeglichen weiteren Kommentar ersparen. Es ist zwar wünschenswert, aber nicht die Realität. Es geht schneller als man denkt! Mehr zu diesem Thema, vielen Information, Warnungen, und Hinweisen erhalten Sie auf der Webseite „Haustierdiebstahl in Deutschland“ unter folgendem Link:
http://www.haustierdiebstahl-in-deutschland.de/index.html
Wiederholt werden Tiere gefunden, sind zugelaufen, und werden aufgenommen, die nicht gekennzeichnet und/oder registriert sind.
Wird das Tier vermisst, kann man noch so viele Suchplakate aufhängen, oft taucht ein Tier doch an einer anderen Stelle als erwartet auf. Viele können dann das gekennzeichnete Tier durch Nachfrage beim Haustierregister dem Besitzer zuordnen. Dieses setzt natürlich voraus, dass es sich um einen ehrlichen und verantwortungsvollen Finder handelt, der das Tier bei einem Tierheim oder –Arzt vorgeführt hat, welche nach dem Stand der neuesten Technik und im modernen Zeitalter, ein Lesegerät sorgfältig eingesetzt haben. Ein Microchip oder Tätowierung nützen rein gar nichts, wenn jemand ein Tier findet, es der Polizei meldet, es aber so lange behalten will, bis der Besitzer sich meldet. Wenn ein Tier entläuft oder sogar entwendet wird, befindet es sich unter Umständen in einem anderen Verwaltungskreis, einer anderen Region und Postleitzahl. Polizei ist nur direkt am Ort zuständig und nicht im Kreis oder regional. So werden ursprüngliche und (vorrübergehende) neue Besitzer nie auf einander treffen und das Tier bleibt unter Umständen den Rest seines Lebens einerseits vermisst und anderseits gefunden.
Allgemein
Die Kennzeichnung findet bei Haustieren durch Microchip an der linken Halsseite oder durch Tätowierung, i.d.R. im Ohr statt. Oft wird eine Tätowierung von Züchtern schon beim Jungtier vorgenommen. Für die Tätowierung wird meistens eine Narkose benötigt, weshalb es oft mit einer anderen notwendigen OP zusammen vorgenommen wird. Der Microchip ist nur 12 Millimeter groß und wird mit einer Hohlnadel unter die lockere Haut, üblicherweise an der linken Halsseite, injiziert. Kosten für die jeweiligen Kennzeichnungen erfragen Sie bitte bei Ihrem Tierarzt.
Gesetzlich
Seit dem 3. Juli 2004 müssen für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verbracht oder reisen werden, ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen sein. Am besten ist es natürlich, das Tier auf beide Arten zu kennzeichnen, da es sowohl durch die Tätowierung äußerlich sofort als “nicht herrenlos” zu erkennen ist als auch durch den Chip fast unveränderbar gekennzeichnet ist. Zumindest für Katzen mit Freigang wird diese doppelte Kennzeichnung für sinnvoll gehalten. Die Kennzeichnung mit Tätowierung ist nur übergangsweise bis zum 2. Juli 2011 zulässig – ein guter Grund, zur sofortigen Kennzeichnung mit Mikrochip zu raten, trotz einiger folgend erwähnten Nachteile.
Microchip oder Tätowierung?
Vorteile:
Microchip kann man von außen nicht sehen
Microchip kann sofort, bei jedem Arztbesuch implantiert werden
Microchip und Tätowierung können welt-weit gelesen werden
Zunehmend mehrere, Polizeidienststellen besitzen bereits Lesegeräte für Microchips (z.B. Trier)
Tätowierung kann von Jedermann ohne Hilfsmittel gelesen werden
Nachteile:
Bedauernswerterweise haben immer noch nicht alle Tierärzte – Heime – Organisationen bundesweit ein Lesegerät für Microchips
Nicht EU Länder verwenden Microchips von verschiedenen Herstellern. Somit entspricht die Chipnummer nicht der EU Norm (15-stellig). Nummern welche z.B. nur 9-stellig sind oder Buchstaben beinhalten, können, laut Aussage von TASSO, von manchen Lesegeräten nicht gelesen werden. Weiterhin rufen sie bei der Registrierung bzw. bei der On-Line Abfrage, erfahrungsgemäß bei TASSO, Probleme hervor indem die Eingabe der Nummer fälschlicherweise „keinen Eintrag“ bei TASSO aufweist.
Tätowierung benötigt Narkose
Tätowierung kann verblassen
Allgemein:
Zwecks Diebstahlschutz bieten beide Varianten keine absolute Sicherheit:
Die Tätowierung kann ohne großen Aufwand abgeändert werden, z.B. aus 3 wird 8, aus U wird O
Ein tätowiertes Ohr kann abgeschnitten und ein Microchip operativ entfernt werden
Registrierung
Es reicht nicht, Ihr Tier nur zu kennzeichnen! Es sollte auch bei einer der entsprechenden Organisationen registriert werden. Dieses erfolgt durch den Besitzer und NICHT automatisch durch den Tierarzt!
Tasso: http://www.tiernotruf.org/
Deutsches Haustierregister: http://www.registrier-dein-tier.de/
IFTA: http://www.tierregistrierung.de/
Seit September 2005 gleichen diese 3 Organisationen ihre Daten ab. Generell reicht es also, das Tier bei einer der oben genannten Adressen zu registrieren. Bitte auch den besonderen Hinweis unten lesen.
Nur so ist es jedem möglich, ein gefundenes Tier dem Besitzer zuzuordnen, auch wenn er nicht die Aushänge gesehen oder sonst wie von der Tatsache erfahren hat, dass das Tier vermisst wird.
Diese Organisationen helfen auch, wenn das Tier nicht gekennzeichnet ist! Also im Falle eines vermissten Tieres auf jeden Fall an diese Organisationen wenden.
Wenn Sie ein Tier von einem anderen Besitzer übernehmen, denken Sie daran, es beim entsprechenden Haustierregister “umzumelden”. Bitte auch hier den folgenden Hinweis beachten.
Vorsicht wird geboten, bei Tieren mit Mircrochip die außerhalb der EU bezogen wurden oder von einem Besitzer, der nicht aus einem Land innerhalb der EU stammt, aber hier vorübergehend arbeitet oder stationiert ist. In diesen Fällen raten wir das Tier nur im oder zusätzlich im Deutschen Haustierregister zu registrieren, da mit Gewissheit die Chipnummer nicht 15-stellig ist oder auch Buchstaben beinhaltet.
